Vermächtnis


Von der Erbeinsetzung zu unterscheiden ist die testamentarische Bestimmung eines Vermächtnisses. Der Erblasser kann für bestimmte Werte und Gegenstände dem Erben auferlegen, diese dem Vermächtnisnehmer zukommen zu lassen. Dieser Vermächtnisnehmer ist allerdings normalerweise nicht Erbe. 

Sofern ein Vermächtniswert einem Erben zusätzlich zugedacht wird, nennt sich das "Vorausvermächtnis".
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