Testament
Jeder Geschäftsfähige ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Testament errichten.
Dies muss entweder vollständig handschriftlich mit Angabe von Ort und Datum sowie eigenhändiger Unterschrift oder zur Niederschrift eines Notars erfolgen.
Jedoch ist ein notarielles Testament in der Regel teurer als ein handschriftliches Testament. Hinzu kommt, dass der BGH 2013 entschieden hat, dass Banken für Auskünfte der Erben nicht pauschal einen Erbschein verlangen dürfen. Das bedeutet, dass auch nicht zwingend ein -den Erbschein ersetzendes- notarielles Testament erforderlich ist, wenn der Erbe etwas von der Bank verlangt.
Privatschriftliche Testamente ohne fachliche Beratung und Formulierungshilfe sind sehr häufig fehlerhaft und führen zu erheblichen Streitigkeiten (Fehler beim Testament). Das liegt insbesondere auch daran, dass juristische Laien die erbrechtlichen exakten Termini gewohnheitsmäßig fehlerhaft einsetzen.
Ein gemeinsames Testament können übrigens nur Eheleute oder eingetragene Lebenspartner errichten.
(Das gemeinsame Ehegattentestament)
Bei weiteren Fragen sprechen Sie einfach Notar a.D. und Rechtsanwalt H.-D. Meyer im Erbrecht in Wilhelmshaven an.