Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -
Vollmacht über den Tod hinaus
Jeder Mensch sollte von seinem Selbstbestimmungsrecht in guten Tagen Gebrauch machen und für den Fall seiner durch Krankheit, Unfall oder Alter möglichen Einschränkung den eigenen Entscheidungsfähigkeiten vorsorgen.
Dies erfolgt beispielsweise durch eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung.
Es empfiehlt sich dabei, zur sofortigen Handlungsfähigkeit der Erben nach einem Erbfall einen oder mehrere Beteiligte als Bevollmächtigte über den Tod hinaus einzusetzen, da ein Erbschein als Erbausweis für gewöhnlich nicht sofort ausgestellt wird. Diese amtsbedingten Verzögerungen können für die Erben sehr unbequem und auch teuer werden.