Vorweggenommene Erbfolge -
"Schenkung mit warmer Hand" als Steuersparmodell


 

 

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein gerne verwendetes erbrechtliches Gestaltungsinstrument,, insbesondere um auf legitime Weise Steuern zu sparen, indem man die Freibeträge geschickt ausnutzt.
Dieses Vorgehen setzt natürlich immer voraus, dass man sich als Schenker auch problemlos von derartigen Vermögenswerten lösen kann. 
Sicherheiten können teilweise mit berücksichtigt werden, bieten aber nicht per se ein bedingungsloses Rückforderungsrecht. 

 

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